Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

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Wohnung finden

Welche Wohnungen sind gerade frei?

Aktuell sind 12 Wohnungen frei.

In unserer Wohnungssuche können Sie nach Stadtteil, Zimmerzahl, Größe und Miete filtern – auch auf der Karte. Mit dem Herz merken Sie sich Wohnungen für später.

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Am einfachsten direkt im Exposé der Wohnung: Dort können Sie online einen Besichtigungstermin buchen oder über „Anfrage senden“ Ihr Interesse melden. Die zuständige Vermieterin bzw. der zuständige Vermieter meldet sich dann bei Ihnen.

Passt gerade keine Wohnung? Schreiben Sie uns, was Sie suchen – wir merken Sie gern vor.

Wie vereinbare ich eine Besichtigung?

Öffnen Sie das Exposé der gewünschten Wohnung und klicken Sie auf „Besichtigung online buchen“. Sie wählen Tag und Uhrzeit und bekommen sofort eine Bestätigung mit Kalendereintrag per E-Mail. Absagen können Sie über den Link in der E-Mail.

Gibt es Wohnungen mit Balkon, Aufzug oder barrierearm?

Ja – in der Wohnungssuche können Sie unter „Ausstattung“ gezielt nach Balkon, Aufzug, Dusche, Einbauküche und weiteren Merkmalen filtern. Im Exposé sehen Sie unter „Besondere Merkmale“ alle Details.

Wenn Sie eine Wohnung für ein Leben im Alter suchen, beraten wir Sie gern persönlich.

In welchen Stadtteilen hat die Genossenschaft Wohnungen?

Unsere Häuser liegen in mehreren Stadtteilen von Halle (Saale). Auf der Seite „Wohnungen“ finden Sie eine Stadtteilkarte: Grün markierte Stadtteile haben gerade freie Wohnungen – ein Klick zeigt sie Ihnen.

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung zu bekommen?

In der Regel benötigen wir:

  • Personalausweis
  • Nachweise über Ihr Einkommen (z. B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid oder Bescheid des Jobcenters)
  • eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres jetzigen Vermieters

Welche Unterlagen genau nötig sind, bespricht Ihre Ansprechperson nach der Besichtigung mit Ihnen.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ob für eine Wohnung ein Wohnberechtigungsschein nötig ist, steht im Exposé. Ist dort nichts angegeben, brauchen Sie keinen. Im Zweifel fragen Sie einfach die zuständige Vermieterin bzw. den zuständigen Vermieter.

Ich bekomme Bürgergeld oder Wohngeld – kann ich bei Ihnen wohnen?

Ja, gern. Wichtig ist, dass die Miete im Rahmen dessen liegt, was das Jobcenter bzw. Sozialamt in Halle als angemessen anerkennt. Klären Sie das am besten vor der Anmietung mit Ihrem Amt – wir stellen Ihnen dafür gern ein Mietangebot aus.

Mitgliedschaft

Welche Genossenschaftsanteile muss ich zahlen?

Ein Geschäftsanteil kostet 155 €. Jedes Mitglied zahlt einen Pflichtanteil. Bei der Vergabe einer Wohnung kommen zwei weitere Anteile sowie – abhängig von der Wohnungsgröße – zusätzliche Anteile hinzu. Einmalig fällt ein Eintrittsgeld von 30 € an.

Die genaue Staffel finden Sie auf der Seite Mitglied werden, die konkrete Summe steht in jedem Exposé. Sprechen Sie uns gern auf eine Ratenzahlung an.

Wie werde ich Mitglied?

Suchen Sie sich eine passende Wohnung aus und nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Vermieterin bzw. dem zuständigen Vermieter auf. Nach der Besichtigung unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und zahlen die Genossenschaftsanteile ein – danach sind Sie Mitglied.

Was sind die Vorteile einer Wohnungsgenossenschaft?

Als Mitglied sind Sie Miteigentümer der Genossenschaft:

  • Sicheres Wohnen – ein lebenslanges Wohnrecht, keine Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Faire Mieten – wir wirtschaften nicht für Investoren, sondern für unsere Mitglieder
  • Mitbestimmung über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter
  • Gemeinschaft und persönliche Ansprechpartner vor Ort
Kann ich die Genossenschaftsanteile in Raten zahlen?

Sprechen Sie uns darauf an – in vielen Fällen ist eine Ratenzahlung der Anteile möglich. Die Einzelheiten klären wir persönlich mit Ihnen.

Bekomme ich meine Anteile zurück, wenn ich ausziehe?

Ja. Nach dem Ende Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie Ihr Geschäftsguthaben zurück. Die Mitgliedschaft endet – anders als der Mietvertrag – zum Ende eines Geschäftsjahres; ausgezahlt wird nach Feststellung des Jahresabschlusses. Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft steht in unserer Satzung.

Bitte kündigen Sie Mietvertrag und Mitgliedschaft jeweils schriftlich.

Was passiert mit Wohnung und Mitgliedschaft im Todesfall?

Unser herzliches Beileid. Bitte melden Sie sich bei uns – wir besprechen in Ruhe, wie es mit dem Mietverhältnis und der Mitgliedschaft weitergeht. Ehe- und Lebenspartner, die mit im Haushalt gelebt haben, können das Mietverhältnis in der Regel fortsetzen; die Mitgliedschaft geht nach der Satzung auf die Erben über und endet zum Schluss des Geschäftsjahres.

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ der Genossenschaft. Die Mitglieder wählen dafür Vertreterinnen und Vertreter, die u. a. über den Jahresabschluss entscheiden und den Aufsichtsrat wählen. Informationen und Termine finden Sie in unserer Mitgliederzeitung.

Miete & Mietvertrag

Sind Haustiere erlaubt?

Kleintiere sind in der Regel kein Problem. Für Hunde und Katzen benötigen Sie unsere vorherige Zustimmung – fragen Sie einfach bei Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter nach.

Wann und wie zahle ich meine Miete?

Die Miete ist monatlich im Voraus fällig – spätestens zum 3. Werktag des Monats. Am bequemsten ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann buchen wir die Miete pünktlich ab und Sie müssen an nichts denken. Das Formular erhalten Sie bei uns.

Meine Bankverbindung hat sich geändert – was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich mit (Brief oder Kontaktformular) – bei Lastschrift brauchen wir ein neues, unterschriebenes SEPA-Mandat. Bitte schicken Sie Kontodaten nicht über diesen Chat.

Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten Sie einmal jährlich – spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ein Guthaben zahlen wir zurück bzw. verrechnen es, eine Nachzahlung ist in der Regel 30 Tage nach Zugang fällig.

Fragen zu Ihrer Abrechnung beantwortet Ihnen gern die Betriebskostenabteilung.

Ich kann meine Miete gerade nicht bezahlen – was tun?

Bitte melden Sie sich so früh wie möglich bei uns – gemeinsam finden wir fast immer eine Lösung, etwa eine Ratenvereinbarung. Unterstützung können auch das Jobcenter, das Wohngeldamt oder die Schuldnerberatung der Stadt Halle bieten.

Ihr Gespräch mit uns ist selbstverständlich vertraulich.

Wie kündige ich meine Wohnung?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietern unterschrieben sein (E-Mail reicht nicht). Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate – geht die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns ein, zählt dieser Monat mit.

Denken Sie auch an die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft, wenn Sie die Genossenschaft verlassen möchten.

Was muss ich beim Auszug beachten?

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin für die Vorabnahme und Wohnungsübergabe. Dabei klären wir, was noch zu tun ist. Zur Übergabe bringen Sie bitte alle Schlüssel mit; die Zählerstände halten wir gemeinsam im Protokoll fest. Ob Sie renovieren müssen, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag.

Darf jemand bei mir einziehen oder darf ich untervermieten?

Wenn eine weitere Person dauerhaft bei Ihnen einziehen soll oder Sie einen Teil der Wohnung untervermieten möchten, brauchen Sie vorher unsere schriftliche Zustimmung. Ehepartner und eigene Kinder können ohne Erlaubnis aufgenommen werden – bitte informieren Sie uns trotzdem. Schreiben Sie uns kurz, wer einziehen soll.

Darf ich in meiner Wohnung etwas umbauen?

Kleinere Verschönerungen wie Streichen sind kein Problem. Für alles, was in die Bausubstanz eingreift – z. B. Fliesen, Bodenbeläge, Badumbau, Satellitenschüssel, Markise oder ein Balkonkraftwerk – brauchen Sie vorher unsere schriftliche Zustimmung. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben kurz, wir melden uns.

Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung oder Mietbescheinigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung für das Bürgeramt erhalten Sie bei Ihrem Einzug. Brauchen Sie sie erneut oder eine Mietbescheinigung (z. B. für Jobcenter oder Wohngeldstelle), schreiben Sie uns kurz – wir schicken sie Ihnen zu.

Kann ich innerhalb der Genossenschaft umziehen?

Ja, sehr gern! Wenn Ihre Wohnung nicht mehr passt – weil die Familie wächst oder Sie sich verkleinern möchten –, sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter. Mitglieder werden bei passenden Angeboten berücksichtigt.

Kann ich einen Stellplatz oder eine Garage mieten?

An vielen unserer Häuser gibt es Stellplätze oder Garagen. Ob gerade etwas frei ist, erfahren Sie bei Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter – schreiben Sie uns einfach, an welcher Adresse Sie einen Platz suchen.

Schäden & Notfall

Wie erreiche ich meinen Hauswart?

Die Telefonnummer Ihres Hauswarts steht auf der digitalen Haustafel in Ihrem Treppenhaus. Alle Hauswarte finden Sie außerdem unter Genossenschaft → Ansprechpartner.

Was mache ich bei einem Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?

Während der Geschäftszeiten rufen Sie bitte immer zuerst die Geschäftsstelle an. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie unsere Partnerfirmen direkt – alle Nummern finden Sie auf der Seite Notfallnummern.

Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung?

Am schnellsten telefonisch während der Geschäftszeiten oder über unser Kontaktformular (Thema „Reparatur / Schadensmeldung“). Beschreiben Sie bitte kurz, was defekt ist und wann wir Sie erreichen.

Wasser läuft aus – was soll ich tun?

Sofort:

  • Hauptwasserhahn bzw. Absperrventil schließen (meist in Bad oder Küche)
  • Bei Wasser in der Nähe von Steckdosen: Sicherung ausschalten
  • Nachbarn unter Ihnen informieren

Dann rufen Sie während der Geschäftszeiten das Havarie-Telefon 0345 – 56 41 620 an, außerhalb der Geschäftszeiten direkt den Notdienst für Heizung/Wasser:

Meine Heizung wird nicht warm.

Bitte prüfen Sie zuerst:

  • Ist das Thermostat aufgedreht (Stufe 3 ≈ 20 °C)?
  • Gluckert der Heizkörper? Dann muss er entlüftet werden.
  • Sind auch andere Heizkörper oder Nachbarn betroffen?

Hilft das nicht, melden Sie den Schaden bitte online oder telefonisch. Fällt Heizung oder Warmwasser im ganzen Haus aus, rufen Sie außerhalb der Geschäftszeiten den Notdienst Heizung an:

Der Aufzug ist stecken geblieben.

Wenn Sie im Aufzug eingeschlossen sind: Drücken Sie den Notrufknopf in der Kabine – Sie werden direkt mit dem Notdienst verbunden. Bleiben Sie ruhig, versuchen Sie nicht, die Tür selbst zu öffnen.

Ist der Aufzug außer Betrieb (ohne eingeschlossene Personen), erreichen Sie den Aufzugsnotdienst rund um die Uhr:

Alle Notfallnummern

Mein Rauchwarnmelder piept.

Ein kurzer Piepton etwa alle 30–60 Sekunden bedeutet meist eine Störung oder schwache Batterie – bitte nicht selbst abbauen. Wenden Sie sich an den Service für Rauchwarnmelder:

Bei einem Dauerton und Rauch- oder Brandgeruch: Wohnung verlassen und 112 anrufen.

Ich habe Schimmel in der Wohnung.

Bitte melden Sie Schimmel möglichst früh – am besten online mit einem Foto. Wir prüfen die Ursache. Bis dahin hilft:

  • 2–4× täglich 5–10 Minuten stoßlüften (Fenster ganz auf, nicht kippen)
  • Räume nicht unter 16 °C auskühlen lassen
  • Möbel mit etwas Abstand zur Außenwand stellen
Ich habe meinen Schlüssel verloren oder mich ausgesperrt.

Haben Sie sich ausgesperrt, hilft ein Schlüsseldienst (die Kosten tragen Sie selbst). Lassen Sie sich vorher einen Festpreis nennen.

Ist ein Schlüssel verloren, melden Sie sich bitte bei uns – gerade bei Schließanlagen müssen Ersatzschlüssel über die Genossenschaft bestellt werden.

Es ist kein Strom in meiner Wohnung.

Prüfen Sie zuerst Ihren Sicherungskasten: Ist eine Sicherung oder der FI-Schalter herausgesprungen, schalten Sie ihn wieder ein. Springt er sofort wieder heraus, ziehen Sie alle Stecker und versuchen es erneut. Ist das ganze Haus oder die Straße betroffen, liegt meist eine Störung des Netzbetreibers vor.

Bei Defekten an der Elektroanlage des Hauses erreichen Sie außerhalb der Geschäftszeiten den Elektro-Notdienst:

Der Abfluss oder die Toilette ist verstopft.

Versuchen Sie es zuerst mit einer Saugglocke. Bitte keine scharfen Rohrreiniger verwenden. Betrifft die Verstopfung mehrere Wohnungen oder drückt Wasser zurück, ist meist die Hausleitung betroffen – dann rufen Sie während der Geschäftszeiten uns an, außerhalb den Notdienst für Abwasser:

  • Abwasseranlagen: VEOLIA/Onyx Rohr- und Kanal-Service GmbH – 034602 – 62 80

Kontakt & Service

Wann ist die Geschäftsstelle geöffnet?

Unsere Geschäftsstelle in der Peißener Straße 1a, 06112 Halle (Saale) erreichen Sie:

  • Mo, Di & Do 07:00 – 16:00 Uhr
  • Mi (Sprechtag) 09:00 – 12:00 & 14:00 – 18:00 Uhr
  • Fr 07:00 – 12:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache möglich.

Wie erreiche ich die Genossenschaft?

Telefon: 0345 – 56 41 60
E-Mail: info@wgeisenbahn.de
Anschrift: Peißener Straße 1a, 06112 Halle (Saale)

Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir antworten so schnell wie möglich.

Wie bekomme ich einen Termin beim Vorstand?

Der Vorstand bietet eine regelmäßige Sprechstunde an. Den Termin können Sie bequem online buchen – Sie erhalten sofort eine Bestätigung.

Wer ist für mich zuständig?

Für jedes Haus gibt es feste Ansprechpartner in Vermietung und Verwaltung sowie einen Hauswart. Wer für Ihre Adresse zuständig ist, sehen Sie auf unserer Teamseite.

Wo finde ich die Mitgliederzeitung?

Alle Ausgaben unserer Infozeitung finden Sie online zum Lesen und Herunterladen. Aktuelle Meldungen stehen unter „Aktuelles“.

Wie melde ich Sperrmüll an?

Sperrmüll melden Sie direkt beim städtischen Entsorger in Halle an – das geht online oder telefonisch. Bitte stellen Sie Sperrmüll erst am Abholtag und nicht im Treppenhaus oder Keller ab. Bei Problemen mit den Mülltonnen Ihres Hauses melden Sie sich gern bei uns oder Ihrem Hauswart.

Meine Nachbarn sind zu laut – was kann ich tun?

Oft hilft schon ein freundliches Gespräch – viele Nachbarn wissen gar nicht, dass sie stören. Die Ruhezeiten finden Sie in unserer Hausordnung. Hält die Störung an, schreiben Sie uns bitte, wann und wie oft es vorkommt – am besten mit einem kleinen Lärmprotokoll.

Gibt es eine Prämie, wenn ich neue Mieter werbe?

Ja! Mit unserer Aktion „Mieter werben Mieter“ belohnen wir Sie, wenn Sie uns neue Mitglieder empfehlen. Alle Bedingungen finden Sie auf der Aktionsseite.

Hat die Genossenschaft offene Stellen?

Aktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze finden Sie auf unserer Karriereseite.